Umsetzung seit 25. Mai 2018 Pflicht

Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 in allen Unternehmen (unabhängig von der Größe) umzusetzen. Wenn schon bei Großunternehmen (Stand Ende September 2020) nur etwas mehr als die Hälfte sich bisher mit diesem Thema intensiv beschäftigt bzw. entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben, wie sieht es dann erst bei kleinen und mittelständischen Unternehmen damit aus?

Wie ist es bei Vereinen, Schulen und Verbänden? Die Umsetzung geht nicht mit ein paar Formularen und einigen Anweisungen. Wir unterstützen mit unserer Erfahrung und unserem Know-How im Datenschutz jedes Unternehmen und jede Schule, jeden Verein kostengünstig und kompetent. Wir haben die richtige Lösung für Sie!

Bei Firmen sind ein jährliches Datenschutzaudit (mit Bericht) und der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten Pflicht. Liegt beides in Ihrem Unternehmen vor? Falls nicht kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen weiter!